Vermeidung der Doppelbesteuerung in Bulgarien

Welche Grundlagen gibt es zur Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen in Bulgarien? DBA gehört zur internationalen Abkommen im Sinne des Art. 5 Abs. 4 der bulgarischen Verfassung und für sie finden die Regelungen des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge Anwendung. Grundsätzlich werden die Besteuerungsrechte dem Land übertragen, in dem der Einkommensempfänger ansässig ist. Für das Quellenland bleiben folgende Möglichkeiten: dieses Einkommen ebenfalls zu besteuern, einen im Vergleich zum nationalen Recht ermäßigten Steuersatz anzuwenden. Eine weitere Möglichkeit besteht bei der Steuerbefreiung oder beim Ausschluss des entsprechenden Einkommens von der Besteuerung.

Wenn es um eine Doppelbesteuerung geht, wird der Staat, in dem der Empfänger ansässig ist, das entsprechende Verfahren zur Vermeidung der Doppelbesteuerung gemäß dem nationalen Recht anwenden. Angesichts dessen, ob Einkommen in beiden Staaten oder lediglich im einen Staat besteuert werden, werden unterschiedliche Instrumente eingesetzt. Wird von der Möglichkeit gesprochen, das Einkommen in einem Staat zu besteuern, schließt dies die Besteuerung im anderen Staat nicht aus. Ist die Besteuerung nur dem einen Staat unterlegt, so ist das ausdrücklich anzugeben.

Die Person hat nach Entstehung der Steuerschuld für ein inländisches Einkommen, wofür die Anwendung des DBA ersucht wird, einen Antrag laut Vorlage einzureichen. Dazu sind auch schriftliche Belege zur Art, Grundlage der Erwirtschaftung und Höhe des entsprechenden Einkommens beizufügen. Der Antrag und seine Anlagen sind an der für die Registrierung des Steuerschuldners zuständigen Bezirksdirektion einzureichen.

Folgende Regelungen sollen für die Anwendung des Verfahrens erfüllt werden:

  • Die Person muss eine im anderen Staat im Sinne des DBA ansässige Person sein;
  • Empfänger des Einkommens aus der Republik Bulgarien sein.
  • keinen Sitz oder Niederlassung auf dem Hoheitsgebiet der Republik Bulgarien, womit das tatsächliche Einkommen verbunden ist, haben;
  • Sonderregelungen des DBA erfüllen.

Die im Ausland ansässige Person hat die Bezirksdirektion innerhalb von 30 Tagen über Änderungen der Umstände in Kenntnis zu setzen.

Die Einnahmenbehörden kontrollieren die Anwendung des DBA durch Prüfung oder Steuerprüfung. Die Frist für die Abgabe der Stellungnahme der Einnahmenbehörden über das Bestehen oder Nichtbestehen von Grundlagen zur Anwendung des DBA beträgt 60 Tagen ab Antragsstellung. Gegen die Stellungnahme über das Nichtbestehen einer Grundlage zur Anwendung des DBA kann vom Einkommensempfänger oder Zahler Berufung eingelegt werden. Die Berufung erfolgt nach den Regelungen zur Berufung von Steuerbescheiden und ist durch die für den Antrag zuständige Bezirksdirektion einzureichen.

Sonderfälle, die keiner Genehmigung der Steuerbehörden bedürfen umfassen die Fälle wenn die Höhe des im Land erworbenen Einkommens seitens einer im Ausland ansässigen Person BGN 500.000 p. a. ist. Der Zahler des Einkommens an im Ausland ansässigen natürlichen und juristischen Personen, der zur Veranlagung und Zahlung der Abgeltungssteuer gemäß dem EStGnP oder KStG verpflichtet ist, erklärt bis zum 31. März des darauffolgenden Jahres die Höhe der geleisteten Einkommen und eingeräumten Steuervergünstigungen. Die Erklärung erfolgt mit einer Steuererklärung laut der vom geschäftsführenden Direktor der Steuerbehörden genehmigten Vorlage.

Änderungen in der Sozialversichrungsgesetzgebung in Bulgarien

Zu Beginn des Jahres wurden die grundlegenden Bestimmungen der Arbeitsgesetzgebung und der Sozialversicherungsgesetzgebung von der Regierung neu vorgelegt.

Hiermit die neuesten Änderungen der Sozialversicherungsgesetz in Bulgarien für 2019 in der kurzen Übersicht.

– Der maximale Versicherungsertrag wurde für alle Versicherten von 2.600 BGN auf 3.000 BGN geändert.

–         Das versicherungsfähige Mindesteinkommen für Landwirte und Tabakproduzenten erhöht sich auf 400 BGN (früher bei 350 BGN).

– Der Mindestlohn in Bulgarien wurde von 510 BGN auf 560 BGN erhöht.

–         Der Prozentsatz des Beitrags zur Pensionskasse von 2018 wird beibehalten.

–         Die Höhe des Versicherungsbeitrags für den Fonds für Arbeitsunfälle und den Fonds für Berufskrankheiten wird nach Hauptgruppen der wirtschaftlichen Tätigkeit im Jahr 2019 gemäß Anhang 2 festgelegt.

–         Im Jahr 2019 werden keine Beiträge zum Garantiefonds für Arbeitnehmer geleistet. Der Höchstbetrag der garantierten Ansprüche wurde im Vergleich zum vergangenen Jahr 2018 von 1.300 BGN bis 1.400 BGN erhöht.

–         Das Sozialversicherungsgesetz (Social Security Code, CSR) erweitert den Kreis der Personen, die aufgrund einer allgemeinen Erkrankung, des Alters und des Todesfalls unbedingt versichert sind. Zu Art. 4 Abs. 3 werden die Personen hinzugefügt, die durch die Verordnung 26, Abs. 7 besteuert werden. Dies sind die Personen, die Händler im Sinne der CA sind, aber nicht als Einzelunternehmer registriert sind.

–         Die Mindestrenten wurden um 5,7% bis 219,43 BGN zum Ende des Jahres erhöht.

–         Die Frist für die Meldung des Arbeitsunfalls wurde verlängert auf 5 Arbeitstage.

–         Die Höhe des täglichen Mindestarbeitslosengelde, sowie der tägliche Höchstbetrag bleibt unverändert.

–         Die Höhe des monatlichen Betrags als Kindererziehungsgeld bis zu 2 Jahren – 380 BGN wird ebenso beibehalten.

–         Die Höhe der einmaligen Beihilfe beim Tod einer sozialversicherten Person ändert sich nicht – 540 BGN

–         Die Zahlung bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit wird aufrechterhalten, wobei die ersten drei Tage auf Kosten des Arbeitgebers 70% des durchschnittlichen täglichen Bruttoentgelts und ab dem vierten Tag 80% des durchschnittlichen täglichen Bruttoentgelts der Sozialversicherungsanstalt betragen.

–         Das für alle Kategorien von Arbeitnehmern erforderliche Rentenalter wird erhöht- für Frauen bis 61 Jahre 4 Mo (min Berufsjahre 35 J 8 Mo), für Männer: 64 Jahre, 2 Monate(min Berufsjahre 38 J 8 Mo).

–         Bei nach dem 31. Dezember 2018 gewährten Renten erhöht sich der Prozentsatz der ruhegehaltsfähigen Leistungen in der Rentenformel von 1.169 auf 1,2.

–         Zum 1. Juli 2019 steigt die Minimalgrenze der Altersrente von 125,58 auf 132,74 Leva (5,7%).

–         Der Höchstbetrag einer oder mehrerer Renten beträgt bis zum 30. Juni 2019 910 BGN und wird ab dem 1. Juli 2019 auf 1.200 BGN erhöht.

*basierend auf den Materialen vom bulgerischen Finanzamt und Internet

Verfahren für die Erstattung der Umsatzsteuer in Bulgarien

Der Anspruch auf Umsatzsteuerrückerstattung ist lt Art. 92 UStG geregelt. Es wird ein Anspruch auf Rückerstattung fürdie Person begründet, die innerhalb der letzten aufeinanderfolgenden Monaten nach der zuletzt entrichteten USt-Zahllast in den monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung nach dem UStG einen höheren USt-Betrag auf die Einkäufe als die auf die Einnahmen erhoben hat. Nach dem bulgarischen Umsatzsteuergesetz (UStG) erfolgt die Erklärung der Verbindlichkeiten oder Forderungen der nach dem Gesetz steuerpflichtigen Personen durch das Einreichen einer monatlichen Voranmeldung nach dem UStG.

Die Umsatzsteuererstattung ist bis zum 14. Tag des Monats, der auf die Dreimonatsfrist der Umsatzsteuervoranmeldung nach dem UStG folgt, zu melden. Dadurch wird ein Verfahren zur Rückerstattung der Steuer eröffnet, wobei dieses Verfahren sich in zwei Formen entfalten kann – entweder einer Nachprüfung oder einer Steuerprüfung.

Fristen für die Erstattung der Umsatzsteuer. In den Fällen, bei denen die Umsatzsteuererstattung aufgrund eines Prüfverfahrens erfolgt, gilt für die Rückerstattung eine Frist von 30 Tagen nach Abgabe der letzten Umsatzsteuervoranmeldung und nach Verrechnung ggf. bestehender fälliger und offener öffentlicher Verbindlichkeiten der registrierten Person.

Bei einer Steuerprüfung, gilt für die Rückerstattung eine Frist von 3 Monaten, wobei die aufgrund einer zusätzlichen Klärung des bulgarischen Finanzamtes (NEA) verlängert werden kann. In der Regel wird eine Steuerprüfung eher bei höheren Vorsteuererstattungen eingeleitet, oder bei den Unstimmigkeiten der gemeldeten Umsatzsteuer.

Die Rückerstattung erfolgt aufgrund eines nach Abschluss der Nachprüfung oder Steuerprüfung erstellten Verrechnungs- und Erstattungsbescheids.

Unter bestimmten Voraussetzungen sieht das bulgarische Umsatzsteuergesetz ein Verfahren zur monatlichen „beschleunigten Umsatzsteuererstattung“ vor.

Bei einer Abmeldung nach dem UStG gilt die Beendigung des Vorsteuerabzugsverfahrens. Diese tritt ins Kraft bei der Abmeldung nach dem UStG ein. Wenn zum Zeitpunkt der Abmeldung für die Person ein Verrechnungsverfahren nach Art. 92 Abs. 1 des Gesetzesläuft, gilt folgendes: Beide 1-monatsfristen zu diesem Zeitpunkt sind abgelaufenund die Person kann in der Umsatzvorsteueranmeldung für die letzte Steuerperiode den Restbetrag der zu erstattenden Steuer unter Berücksichtigung der zu diesem Zeitpunkt bereits erfolgten Verrechnung eingeben.

Ablehnung der Erstattung. Eine Ablehnung der Erstattung von dem bulgarischen Finanzamt  oder bei einem nicht vollständig erstatteten Umsatzsteuerbetrag, der in der Umsatzsteuervoranmeldung gemeldet ist, hat der Steuerpflichtige das Recht, den Bescheid nach den durch die bulgarische Steuer- und Versicherungsprozessordnungeingeräumten Möglichkeiten zur Anfechtung von einstweiligen Anordnungen anzufechten. Die Beschwerde kann binnen einer Frist von 7 Tagen nach der Zustellung vor dem Direktor der zuständigen Bezirksdirektion eingereicht werden und dieser erlässt binnen 14 Tage eine begründete Entscheidung. Die Entscheidungdes Bezirksdirektors kann innerhalb von 7 Tagen ab der Zustellung an den Beschwerdeführer vor dem für die ausstellende Bezirksdirektion zuständigen Verwaltungsgericht angereicht werden. Sollte innerhalb der genannten Fristen keine Entscheidung der zuständigen Behörde bekantgegeben werden, gilt derBescheid als genehmigt, indem dieser in 14 Tagen nach Ablauf derEntscheidungsfrist angefochten werden kann. Der Beschluss desVerwaltungsgerichts ist unanfechtbar. Für die ungerechtfertigt nicht erstattete Steuer (die infolge der Steuerprüfung als erstattungsfähig gilt) hat bulgarisches Finanzamt einen gesetzlichen Zins zu leisten.

Bei versäumten Fristen für die Umsatzsteuererstattung. Wenn die Frist der monatlichen Umsatzsteueranmeldung versäumt wurde, haben die Steuerpflichtigen das Recht ein Sonderverfahren für die Umsatzsteuererstattung einzuleiten. Die Erstattung und Verrechnung von Beträgen ist im Kapitel 16 der SVPO, Ab. I – Erstattung und Verrechnung – geregelt. Über den Antrag wird entschieden, sofern er innerhalb einer Frist von 5 Jahren nach Begründung der Forderung ab dem 1. Januar, der auf das Jahr der Begründung der Erstattungsforderung folgt, eingereicht worden ist.

Im Antrag sind die Art und Höhe der Forderung sowie die Bankverbindung des Empfängers zur Überweisung des Erstattungsbetrags zu nennen. Der Antrag ist in der laut Geschäftsanschrift der juristischen Person zuständigen Bezirksdirektion des Finanzamtes  einzureichen. Nach Eingangdes Antrags kann auf Beschluss der Einnahmenbehörde eine Nachprüfung oder Steuerprüfung angeordnet werden. Innerhalb einer Frist von 30 Tagen ist ein Verrechnungs- und Erstattungsbescheid auszustellen, sofern in derselben Frist keine Steuerprüfung angeordnet worden ist.

Steuerlicher Gesichtspunkt des Einkommens von Miete nach EstG

Einordnung der Steuer in Bezug auf Vorauszahlung, wenn die Miete fuer einige Monate auf einmal bezahlt wird

FRAGE: GmbH/EOOD hat Vertrag über Miete eines Büros abgeschlossen, indem der Vermieter als inlädische Person bezeichnet wird. Die Miete der Gesellschaft für die Periode vom September bis Dezember wird auf einmal bezahlt. Ist es Pflicht, dass die Gesellschaft Steuer in diesem Fall zahlt oder das ist Engagement der Person? Wie sollen die Steuer bestimmt werden- auf dem ganzen Betrag oder nur auf Miete für September? Continue reading „Steuerlicher Gesichtspunkt des Einkommens von Miete nach EstG“

Bis Ende Juli ist die Erklärung über fällige Steuern für den zweiten Quartal 2018 abzugeben

Eine Erklärung über die fälligen Steuern muss von den Unternehmen und den selbständigen Personen, die an natürliche Personen Einkünfte nach außenberuflichen Arbeitsverhältnissen, Miete oder Einkünfte aus sonstigen Quellen nach Art. 35 des EstG ausgezahlt haben und abziehbare Steuern auf diese Einkünfte abgezogen haben, abgegeben werden. Die fälligen abziehbaren Steuern sind bei der Nationalen Einnahmenagentur bis Ende des Monates zu erklären, folgend das Quartal, in dem die Einkünfte ausgezahlt sind.

Eine Erklärung über fällige Steuern (nach Art. 55, Abs. 1 des EstG und nach Art. 201, Abs. 1 des KstG) ist vor dem Finanzamt vorzulegen, sowie über die Endsteuern, abgezogen auf den Einkünften von ausländischen Personen in Bulgarien. Das Formular wird auch für Quellensteuern nach dem KstG abgegeben, wie z.B. Steuern auf die Dividenden und Liquidationsanteilen zugunsten von fremden Firmen oder von ansässigen juristischen Personen, die keine Händler sind, einschließlich der Gemeinden.

Die Unternehmen und die selbständigen Personen-Zahler von Einkünften aus Miete oder Geschäftsführung, die mit Endsteuer besteuert werden, angerechnet und/oder ausgezahlt zugunsten von Personen, die in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind, übermitteln auch Information über diese Einkünfte an das Finanzamt mit der Erklärung nach Art. 55, Abs. 1 des EstG und nach Art. 201, Abs. 1 des KstG.

Ab 2018 geben die Unternehmen-Zahler von Einkünften die Erklärung über fällige Steuern nach Art. 55, Abs. 1 des EstG und nach Art. 201 des KstG nur auf elektronischem Wege ab. Das gilt für diese Erklärungen über fällige Steuern, für die die Abgabepflicht nach dem 31 Dezember 2017 entsteht.

Für die selbständigen Personen-Zahler von Einkünften gibt es keine Änderung der Art der Abgabe des Formulars, d.h. sie können es sowie in Papierform, als auch auf elektronischem Wege beim Finanzamt vorlegen.

Für Firmengründung in Bulgarien, Steuerberatung in Bulgarien und Buchhaltung in Bulgarien sind wir für Sie da!

Quelle: www.nap.bg

Rechner kalkuliert wie viel wir verlieren, falls wir und nicht auf unserem wirklichen Einkommen versichern

Mit einem Rechner der Verluste kann jeder ausrechnen wie viel er in den nächsten 30 Jahren verlieren würde, wenn er sich auf einem niedrigeren Einkommen als das reale versichert. Die Software ist zugänglich auf der Webseite www.zaplatavplik.bg und bis zum Zeitpunkt ist über 4 200 Male verwendet worden. Der Rechner erlaubt, dass nach Ausfüllen von Angaben über das wirkliche und erklärte Einkommen, jeder erfährt wie viel Mittel in die Zukunft in Form von nicht ausgezahlten Krankengeld, Mutterschaftszulagen, Arbeitslosengeld, sowie Renten nicht bekommen wird. Größtes Interesse erregt die Software unter den Verbrauchern in einem Alter zwischen 18 und 34 Jahren. 61% von den Besuchern der Webseite fallen in diesem Register und 54% von denen sind Männer.

Der Rechner ist erarbeitet zusammen mit Experten der Nationalen Einnahmenagentur und des Nationalversicherungsinstituts, um die Kampagne der Einnahmenverwaltung gegen die Hehlerei eines Teils der Lohnzahlungen der Angestellten zu schützen. Die Initiative des Finanzamtes wird auch mit der Mitwirkung der Exekutivagentur „Hauptarbeitsinspektorat“, des Ministeriums für Arbeit und Sozialpolitik, der Syndikate, der großen Arbeitgeber- und Branchenorganisationen verwirklicht.

Für Firmengründung in Bulgarien, Steuerberatung in Bulgarien und Buchführung in Bulgarien stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

 

Quelle: www.nap.bg

Jährliche Besteuerung der Einkünfte aus landwirtschaftlicher Tätigkeit

Die Einkünfte der Einzelhändler, angemeldet als Landwirte für die von ihnen geleistete landwirtschaftliche Tätigkeit werden jährlich mit Steuer auf die jährliche Bemessungsgrundlage nach Art. 28 des Einkommensteuergesetzes (EstG) besteuert, wenn der Steuersatz 15% ist.

Die jährliche Bemessungsgrundlage für die Einkünfte aus wirtschaftlicher Tätigkeit als Einzelhändler wird festgelegt, wenn das steuerbare Einkommen nach Art. 26 des EstG für das Steuerjahr um die Raten vermindert wird, die die selbständige Person für das Steuerjahr auf ihre Rechnung nach dem Sozialgesetzbuch und des Gesetzes über die Krankenversicherung einzahlen muss, sowie um die im Ausland eingezahlten gesetzlichen Sozialbeiträge, die auf Rechnung der natürlichen Person sind.

Von der so gebildeten jährlichen Bemessungsgrundlage können folgende Steuervergünstigungen abgezogen werden:

  1. Für freiwillige Versicherung
  2. Für geminderte Arbeitsfähigkeit
  3. Für Versicherungsdienstjahre für Ruhestand
  4. Für Kinder
  5. Für behinderte Kinder.

WICHTIG! Betreffend diese Steuervergünstigungen, ausgegangen davon, dass die Personen auch Einkünfte haben, die mit Steuer auf die gesamte jährliche Bemessungsgrundlage besteuert werden, ist es wichtig zu beachten, dass dieselben an erster Stelle von der Summe der jährlichen Bemessungsgrundlagen nach Art. 17 des EstG und dann von der jährlichen Bemessungsgrundlage nach Art. 28 des EstG benutzt werden.

Beispiel: Natürliche Person, die als Einzelhändler angemeldet ist, formiert eine jährliche Bemessungsgrundlage für ihre Einkünfte aus wirtschaftlicher Tätigkeit als Einzelunternehmer in Höhe von 5000 BGN, aber hat Einkünfte aus Miete als natürliche Person, für die der Betrag der jährlichen Bemessungsgrundlagen nach Art. 17 des EstG in Höhe von 3000 BGN ist. Die Person entspricht den Anforderungen für Nutzung einer Steuervergünstigung für verhinderte Arbeitnehmer.

In diesem Fall wir die Person 3000 BGN von dem Betrag der jährlichen Bemessungsgrundlagen und 4920 BGN von der jährlichen Bemessungsgrundlage für ihre Einkünfte aus wirtschaftlicher Tätigkeit als Einzelhändler abziehen.

 

Quelle: Zeitschrift Buchführung, Steuern und Recht 6/2018

UstG. Transitverkauf von Waren außerhalb der EU – Kasus

Die Frage:  Bulgarische Firma, die für die Umsatzsteuer (Ust) angemeldet ist, verkauft ihre Produktion an eine Firma aus Deutschland, die für die Ust in Deutschland angemeldet ist. Die bulgarische Firma will die Waren einem Kunden in einem Drittland überlassen. Wie muss in diesem Fall das Geschäft betrachtet werden – als Ausfuhr (laut Art. 28, P. 2 des UstG) oder als innergemeinschaftliche Lieferung? Welche Unterlagen werden für das nachweisen dieser Lieferung erforderlich?

Die Antwort: Laut Art. 7, Abs. 1 des UstG ist eine innergemeinschaftliche Lieferung von Waren die Lieferung von Waren, die von dem oder auf Rechnung des Lieferanten – angemeldet für die Ust, oder des Empfängers vom Hoheitsgebiet des Staates bis zum Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaates transportiert sind, wenn der Empfänger eine steuerpflichtige Person oder nicht steuerpflichtige juristische Person ist, angemeldet für die Ust in einem Mitgliedstaat.

Wie es aus dem oben genannten ersichtlich ist, damit es eine innergemeinschaftliche Lieferung gibt, ist eine der notwendigen Voraussetzungen, dass die Ware vom Hoheitsgebiet des Staates bis zum Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaates befördert wird.

In diesem Fall wird die Ware bis zum Hoheitsgebiet eines Drittlands transportiert und deshalb wird keine innergemeinschaftliche Lieferung vorliegen.

Aufgrund des Art. 28 des Ust eine steuerpflichtige Lieferung mit einem Null-Satz ist:

  1. Die Lieferung von Waren, die von einem Ort in dem Hoheitsgebiet des Staates bis zu einem Drittland oder Hoheitsgebiet von oder auf Rechnung des Lieferanten spediert oder befördert werden;
  2. Die Lieferung von Waren, die von einem Ort auf dem Hoheitsgebiet des Staates bis zu einem Drittland oder Hoheitsgebiet von oder auf Rechnung des Empfängers spediert oder befördert werden, wenn der Empfänger eine Person ist, die nicht im Hoheitsgebiet des Staates niedergelassen ist; diese Verordnung wird nicht angewendet, wenn die Waren für Tanken, Ausrüstung und Besorgung von Schiffen und Luftfahrzeuge geeignet sind, die für sportliche und unterhaltsame Zwecke oder zum Privatnutzen verwendet werden.

Um den Null-Satz der Steuer in diesem Fall anzuwenden, muss der Lieferant über die Unterlagen verfügen, die in der Verordnung des Art. 21, Abs. 1 der Durchführungsbestimmungen des UstG geregelt sind.

Nach der zitierten Verordnung  muss der Lieferant über folgende Belege verfügen, wenn die Waren bis zu einem Drittland spediert oder transportiert werden, um die Lieferung nach Art. 28, P. 1 und 2. des Gesetzes nachzuweisen:

  1. Zollbeleg, in dem der Lieferant als  Ausführer der Waren eingetragen ist, beglaubigt, nach bestätigtem Verlassen der Waren von dem Ausgangszollstelle oder sonstiges Dokument, nachweisend den Ausfuhr , in den Fällen, wenn es eine Möglichkeit gibt einen Zollbeleg nicht abzugeben, nach der Zollgesetzgebung;
  2. Rechnung für die Lieferung;
  3. Beleg für den Verkehr dieser Waren.

Wenn die zitierten Voraussetzungen erfüllt sind und der Lieferant über die notwendigen Unterlagen für die Lieferung verfügt, ist ein Null-Satz der Steuer anwendbar.

Außerdem ist die Verordnung des Art. 39 der Durchführungsbestimmungen des UstG zu beachten, nach der, falls dass sich der Lieferant die Unterlagen nach Art. 21 der Durchführungsbestimmungen des UstG bis Ablauf des Kalendermonats, folgend den Kalendermonat, in dem die Steuer für die Lieferung pflichtig geworden ist, nicht versorgt, gilt die Lieferung als steuerpflichtig mit einem Satz 20 Prozent.

In diesem Fall wird die Steuer von dem Lieferanten durch Ausstellung eines Protokolls nach Art. 117, Abs. 2 des Gesetzes angerechnet.

Das Protokoll ist in einer Frist von 15 Tagen auszustellen ab dem letzten Tag des Kalendermonats, folgend den Kalendermonat, in dem die Steuer für die Lieferung pflichtig geworden ist.

Wenn dann später der Lieferant die notwendigen Unterlagen versorgt, korrigiert er das Ergebnis durch Annullieren des Protokolls, wenn für das Annullieren kein neues Protokoll auszustellen ist. Das Annullieren erfolgt in einer Frist von 5 Tagen ab dem Datum, an dem die Person die notwendigen Dokumente versorgt hat.

 

Quelle: tita.bg

Die Gesundheitsakten sind schon zugänglich mit PIK des Finanzamtes

Auf der Webseite der Krankenkasse ist eine neue Funktionalität entwickelt, die der Krankenversicherten, die einen persönlichen Identifikationskode (PIK) haben, die Möglichkeit gibt, ihre Gesundheitsakte sich anzuschauen. So kann jeder prüfen welche Behandlung in seinem Namen verzeichnet und gezahlt wurde. Bisher war das nur mit einem universalen Zugangskode möglich, der nur von der Krankenkasse erstellt wird und für dessen Erhalt man persönlich zu einem Büro der Krankenkasse gehen muss.

Mir der neuen Funktionalität können sich ca. 400 000 Bürger, die PIK vom Finanzamt haben ihre Gesundheitsakte ansehen, in der die Information über den Wahl von persönlichem Arzt seit 2007 bis zum Zeitpunkt aufbewahrt wird. Zugänglich ist auch die Information über alle Untersuchungen und medizinischen Tätigkeiten von dem persönlichen Arzt, den spezialisierten Ärzte, den Krankenhäusern, den Untersuchungen in den Laboratorien, den erhaltenen Arzneimitteln nach der Krankenkasse usw.

Die neue Funktionalität gibt die Möglichkeit der Bürger die Krankenkasse zu informieren, falls sie Unstimmigkeiten zwischen den in ihrer Akte eingetragenen Tätigkeiten und der medizinischen Hilfe, die sie tatsächlich erhalten haben, finden.

 

Quelle: www.nap.bg