Änderungen in der Versicherung in 2018

Im Staatsblatt Nr. 99 vom 12.12.2017 г. Ist das Gesetz über das Budget der Sozialversicherung für 2018 bekannt gemacht. In den Übergangs- und Schlußbestimmungen wurden Änderungen im Sozialgesetzbuch und im Arbeitsgesetzbuch vorgenommen.

Wesentliche Änderungen, die im 2018 in Zusammenhang mit den Sozialversicherungen vorstehen:

  • Um ein Prozent wird die Höhe des Versicherungsbeitrags „Renten“ erhöht.

Die Höhe des Versicherungsbeitrags für Fond „Renten“ erhöht sich um 1 Prozentpunkt und wird – 19,8% für diese, die vor 1 Januar 1960 geboren sind, bei einem Verhältnis von – 11,02 auf Rechnung des Arbeitgebers zu 8,78 auf Rechnung des Arbeitnehmers und 14,8% für die Personen, geboren nach 31 Dezember 1959, entsprechend beim Verhältnis 8,22/6,58.

Art. 6, Abs. 1, P. 4 erhöht sich der Versicherungsbeitrag für Fond „Renten“, wie folgt:

  • Ab 1. Januar 2018 – um 1 Prozentpunkt, von dem 0,56 auf Rechnung des Versicherers und 0,44 auf Rechnung der versicherten Person.
  • Es gibt keine Änderung in der Höhe des Versicherungsbeitrags für Fond „Renten für die Personen nach Art. 69“ – 60,8% der Personen, die vor dem 1. Januar 1960 geboren sind und 55,8% für die Personen, geboren nach 31. Dezember 1959 /die Personen nach Art. 69 sind das Militärpersonal nach  dem Gesetz über die Verteidigung und die Streitkräfte der Republik Bulgarien und die Beamten  nach dem Gesetz über das Innenministerium und dem Gesetz über die Vollstreckung von Strafen und die Untersuchungshaft/.
  • Unverändert bleiben die Verhältnisse zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer für die restlichen Versicherungsfälle, wenn die entsprechend 60% zu 40% bleiben.

Für das Jahr 2018 bleiben ihre Höhen wie folgt:

  • Fond „Krankheit und Mutterschaft” – 3,5%;
  • Fond „Arbeitslosigkeit” – 1,0%;
  • Fond „Arbeitsunfall und Berufskrankheit”- differenziert von 0,4% zu 1,1%auf Rechnung des Arbeitgebersя.

Pflichtzusatzsozialversicherung in Universalrentenfond – 5% in Verhältnis von 2,8 auf Rechnung des Arbeitgebers zu 2,2 auf Rechnung des Arbeitnehmers.

Pflichtzusatzsozialversicherung in Professionellrentenfond – 12% – für die Personen, die unter I Arbeitskategorie arbeiten und 7% – für die Personen, die unter II Arbeitskategorie arbeiten.

  • Betreffend die Versicherungsbeiträge der Seeleute

Die Höhen der Versicherungsbeiträge für Fond „Renten“ für Seeleute, festgesetzt im Art. 4a, Abs. 3 des Sozialgesetzbuchs, sowie die Reihenfolge der Einnahmen, auf denen die Versicherungsbeiträge eingezahlt werden, festgesetzt im Art. 4a, Abs. 6 des Sozialgesetzbuchs sind diese für die Personen nach Art. 4 des Sozialgesetzbuchs angepasst. Bis jetzt war nach der geltenden Verordnung des Art. 4a, Abs. 3, P. 1 und 2 des Sozialgesetzbuchs der Beitrag für Fond „Renten“ für die Seeleute um 1% niedriger.  So wird dieser Beitrag mit der Erhöhung des Fonds „Renten“ um 1% vom nächsten Jahr höher um 2% vom bisherigen Betrag.

Die Reihenfolge der Einnahmen, festgesetzt im Art. 4a, Abs. 6 in Bezug auf die Seeleute wird mit dieser nach Art. 6, Abs. 11 des Sozialgesetzbuchs synchronisiert.

  • Für das Jahr 2018 sind keine Minimalversicherungsschwellen vereinbart. Bei einer administrativen Erhöhung der Minimalversicherungsschwellen um 3,9% und die geplante Erhöhung des minimalen Arbeitslohns um 10,9%, ist die durchschnittliche Erhöhung der Minimalversicherungsschwellen in 2018 ungefähr 6,8%.
  • Ein minimales monatliches versicherbares Einkommen der selbständigen Personen in Höhe von 510 BGN wird bestimmt. Die differenzierte Höhe des minimalen versicherbaren Einkommens in Abhängigkeit von ihrem steuerpflichtigen Einkommen als Selbständige fällt aus.
  • Das minimale versicherbare Einkommen für die Betriebsinhaber und Tabakproduzenten wird vom 300 BGN auf 350 BGN erhöht /im Entwurf wurde 480 vorgeschlagen/.
  • Die Höhe des maximalen versicherbaren Einkommens für alle versicherten Personen bleibt unverändert – 2 600 BGN.
  • Die Höhe des Versicherungsbeitrags für Fond „Arbeitsunfall und Berufskrankheit“ wird nach Gruppen Hauptwirtschaftstätigkeiten für 2018 festgesetzt.
  • Für das Jahr 2018 werden keine Beiträge für Fond „Garantierten Abnahme der Arbeiter und Arbeitnehmer“ gemacht. Die Maximalhöhe der garantierten Abnahme ist 1 300 BGN.

Quelle: Staatsblatt

Wenn Sie Steuerberatung in Bulgarien oder Buchführung in Bulgarien benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

Welche Art von Steuererleichterungen kann eine natürliche Person nutzen?

  1. Erleichterungen, die durch Arbeitgeber oder Abgabe von Steuererklärung genutzt werden können
  2. Steuererleichterung für behinderte Arbeitnehmer.
  3. Steuererleichterung für private freiwillige Sozialversicherungsbeiträge und Versicherung.
  4. Steuererleichterung für Privatbeiträge für Dienstjahre bei Ruhestand.

Die Summe der Jahresbemessungsgrundlagen nach Art. 17 wird um die im Jahre auf Rechnung der Person eingezahlten Versicherungsbeiträge nach Art. 9a des Sozialversicherungsgesetzbuchs vermindert.

  1. Steuererleichterung für Schenkungen

Die Höhe dieser Erleichterung hängt vom Status der Personen ab, zugunsten deren die Schenkung gemacht ist.

  1. Steuererleichterung für Kinder

Die ansässigen natürlichen Personen und die ausländischen natürlichen Personen, die für steuerliche Zwecke in einem Mitgliedsstaat der EU oder in einem anderen Staat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum niedergelassen sind, nutzen Steuererleichterung für Kinder, wobei sie nach Art. 17 des Einkommensteuergesetzes (EstG) von dem Betrag der Jahresbemessungsgrundlagen

– 200 BGN – für einen Minderjährigen;

– 400 BGN – für zwei Minderjährige;

– 600 BGN – für drei oder mehr Minderjährige

absetzen.

Die Steuererleichterung wird bis der Höhe der Summe von den Jahresbemessungsgrundlagen genutzt.

  1. Steuererleichterungen für behinderte Kinder

Sie Summe von den Jahresbemessungsgrundlagen nach Art. 17 des EstG von ansässigen natürlichen Personen und ausländischen natürlichen Personen, die für steuerliche Zwecke in einem Mitgliedsstaat der EU oder in einem anderen Staat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum niedergelassen sind, wird um 2000 BGN für die Erziehung eines Kindes, das 50% und über 50% Art und Stufe einer Behinderung hat, vermindert, festgesetzt durch einen in Kraft getretenen Beschluss zuständiger Behörde, wenn die Erleichterung einschließlich für das Jahr, in dem die Art und Stufe der Behinderung festgestellt ist und für das Jahr, wenn die Dauer der Gültigkeit des Beschlusses abläuft, genutzt wird.

Achtung! Die Steuererleichterungen nach Art. 18, Abs. 1, Art. 19, Abs. 1, Art. 20, 22в und 22г werden in folgender Reihenfolge genutzt:

  1. von der Summe der Jahresbemessungsgrundlagen nach Art. 25, 30, 32, 34 und 36;
  2. von der Summe der Jahresbemessungsgrundlagen nach Art. 28, Abs. 1.
  3. Erleichterungen, die nur durch Abgabe einer Steuererklärung genutzt werden können
  4. Steuererleichterung für junge Familien

Die ansässigen natürlichen Personen können eine Steuererleichterung für junge Familien nutzen, wenn sie von dem Betrag der Jahresbemessungsgrundlagen nach Art. 17 des EstG die im Jahr gemachten Zinsenzahlungen nach dem Hypothekendarlehen für Wohnungserwerb absetzen.

Die Erleichterung kann benutzt werden, wenn folgende Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sind:

  • Der Vertrag über Hypothekendarlehen ist abgeschlossen von der steuerpflichtigen Person und/oder von Ehegatte/in, mit dem/der sie gesetzliche Ehe geschlossen hat;
  • Die steuerpflichtige Person und/oder der/die Ehegatte/in unter 35 Jahre alt sind zum Datum des Abschließens des Vertrags über Hypothekendarlehen;
  • Die verpfändete Wohnung ist einzige Wohnung für die Familie während des Steuerjahres.

Die Steuererleichterung wird bis der Höhe der Summe von den Jahresbemessungsgrundlagen nach Art. 17 des EstG genutzt und sofern die steuerpflichtige Person eine schriftliche Erklärung von dem/der Ehegatte/in vorstellt, dass er/sie die Steuererleichterung für das relative Steuerjahr nicht nutzen wird.

Wenn die Höhe des Hypothekendarlehens höher als 100 000 BGN ist, kann die Steuererleichterung nach Art. 1 für im Jahr gemachten Zinsenzahlungen zu den ersten 100 000 BGN der Hautsumme genutzt werden.

Die Erleichterung kann auch von ausländischen natürlichen Personen, die für steuerliche Zwecke in einem Mitgliedsstaat der EU oder in einem anderen Staat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum niedergelassen sind, genutzt werden.

Zu der Steuererklärung nach Art. 50 sind folgende Belege beizulegen:

  • Beleg, ausgestellt von der Bank, die das Darlehen verliehen hat, der die Höhe der im Jahr gemachten Zinsenzahlungen zu den ersten 100 00 BGN von der Hauptsumme des Hypothekendarlehens für Wohnungserwerb nachweist.
  • Erklärung nach Art. 22а, Abs. 3 des EstG – schriftliche Erklärung von dem/der Ehegatte/in vorstellt, dass er/sie die Steuererleichterung für das relative Steuerjahr nicht nutzen wird.

Wenn die Bank, die das Darlehen verliehen hat, die für steuerliche Zwecke in einem Mitgliedsstaat der EU oder in einem anderen Staat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum niedergelassen ist, wird der Beleg mit einer beglaubigten Übersetzung von einem Fachübersetzer ins Bulgarische begleitet.

Wenn der Erklärer eine ausländische natürliche Person ist, die für steuerliche Zwecke in einem Mitgliedsstaat der EU oder in einem anderen Staat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum niedergelassen ist werden zu der Erklärung offizielle beglaubigte Unterlagen beigefügt, die das Vorhandensein der Voraussetzungen nach Art. 22a, Abs. 1 des EstG nachweisen, erstellt von den zuständigen Behörden des entsprechenden Fremdstaates und deren Übersetzung von einem Fachübersetzer in bulgarischer Sprache.

  1. Steuererleichterung für bargeldlose Zahlungen – in Kraft ab 01.01.2017.

Von dieser Erleichterung können natürliche Personen Gebrauch machen, für im Jahr gemachte bargeldlose Zahlungen, wenn folgende Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sind:

  • Die Person hat im Jahr Einnahmen erworben, die einer Besteuerung auf die gesamte Jahresbemessungsgrundlage unterliegen;
  • 100% der Geldeinkünfte nach P. 1 sind auf ein Bankkonto erhalten;
  • Die gemachten bargeldlosen Zahlungen von der Person sind in Höhe von 80 oder über 80% der Einkünfte nach P. 1.

Die Steuererleichterung ist in Höhe von 1% der für das Jahr pflichtmäßigen Steuer auf die gesamte Jahresbemessungsgrundlage, aber nicht mehr als 500 BGN und die Umstände und Voraussetzungen für ihre Nutzung werden von der Person in der Steuererklärung nach Art. 50 des EstG erklärt, wenn es keine gesetzliche Anforderung für die Erklärung gibt Unterlagen beizulegen, die das Vorhandensein der notwendigen Voraussetzungen und Umstände nachweisen.

Alle Umstände und Voraussetzungen, verbunden mit der Nutzung von den Steuererleichterungen werden von der Person in Anhang Nr. 10 erklärt, die ein untrennbarer Teil der Steuererklärung ist.

Sollten Sie Steuerberatung in Bulgarien oder Buchführung in Bulgarien benötigen, so stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

Was eine “Betriebsstätte” bedeutet

Betriebsstätte ist ein Begriff von dem nationalen und internationalen Steuerrechts. Eine “Betriebsstätte” im Sinne des §1, P. 10 der zusätzlichen Bestimmungen des UstG ist eine Handelsvertretung, eine Zweigstelle, ein Büro, ein Atelier, ein Werk, eine Fabrik, ein Laden, ein Handelslager, eine Werkstatt, ein Bauvorhaben, eine Baustelle, ein Bergwerk, ein Steinbruch, eine Schappe, Öl- oder Gasbrunnen, eine Quelle u.ä., die Gewinnen von natürlichen Ressourcen zielen, ein bestimmter Raum (eigen, gemietet oder benutzt aus anderen Gründen) oder ein anderer Ort, mittels dessen eine Person eine Wirtschaftstätigkeit auf dem Hoheitsgebiet eines Staates ganz oder teilweise ausübt.

Um der Begriff “Betriebsstätte” zu definieren, müssen die konkreten Fakten für jeden einzelnen Fall berücksichtigt werden, sowie die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (C 168/84; C 190/95; C 231/94; C 260/95) laut der unter “Betriebsstätte” ist „eine Tätigkeit, die Eigenschaften von Dauerhaftigkeit und einer Struktur besitzt, die angemessen im Bereich der technischen und Humanressourcen für die Zwecke der unabhängigen Erbringung der entsprechenden Leistungen ist“ zu verstehen, d.h. damit ein Objekt als “Betriebsstätte” definiert werden kann, müss dieses bestimmten Anforderungen für ein Mindestmaß an Regelmäßigkeit, minimale Höhe und ständige Verfügbarkeit über technische und Humanressourcen, benötigt für die Zwecke der Lieferungen, entsprechen.

Quelle: ApisEkspertSchetovoditel 14/2015

Brauchen Sie Steuerberatung in Bulgarien oder Buchführung in Bulgarien, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!