Firmen übergeben Angaben über gezahlte Einkünfte natürlicher Personen bis dem 15. März

Die Steuerpflichtigen Einkünfte aus Zufallsspielen (Geld-, sowie Objektpreise mit einem Wert über 30 BGN) werden in der Auskunft ebenso angegeben.

Bis 15 März sind die Unternehmen und die selbständigen Personen, die im Jahr 2017 Einkünfte an natürliche Personen ausgezahlt haben, angegeben im Art. 73, Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EstG) verpflichtet bei der Nationalen Agentur für Einnahmen (NAP) eine Auskunft nach Muster über diese Einkünfte vorlegen.

In der Auskunft nach Art. 73, Abs. 1 des EstG werden die im Jahr ausgezahlten Einkünfte an natürliche Personen erklärt:

  • Aus sonstiger Wirtschaftstätigkeit (außerberuflichen Verhältnissen, Freiberufen, für Lizenzgebühren usw., angegeben im Art. 29 des EstG);
  • Aus Miete oder sonstiger Überlassung von Nutzungsrechten oder Eigentum);
  • Aus Einkünften, angegeben im Art. 35 des EstG, einschließlich der steuerpflichtigen Geld- und Objektpreise aus Spielen, Wettkämpfen und Wettbewerben, die nicht durch einen Arbeitgeber oder Auftraggeber gekommen sind;
  • Aus Einkünften, die einer Endbesteuerung unterliegen im Sinne des Kapitels sechs des EstG, einschließlich Einkünfte aus Dividenden und Liquidationsanteilen;
  • Aus Einkünften aus Übertragung von Rechten und Eigentum und sonstigen Einkünften, angegeben im Art. 73, Abs. 1 des EstG.

Die Einkünfte, die in der Auskunft einzuschließen sind, sind ausführlich beschrieben in der Nomenklatur für Art der Einkunft zum vom Finanzminister bestätigten Muster der Auskunft.

Es ist zu beachten, dass die Geld- und Objektpreise aus Zufallsspielen, die steuerfrei im Sinne des EstG ab dem 01.01.2017 sind, sind die in dem Art. 13, Abs. 1, P. 20 und 21 des EstG angegebenen Preise.

Alle Geldpreise aus Zufallsspielen, sowie die Objektpreise mit Marktpreis über 30 BGN, die nicht unter den oben genannten Ausnahmen fallen, sind steuerpflichtige Einkunft nach Art. 35, P. 2 des EstG und werden in der Auskunft nach Art. 73, Abs. 1 des EstG beschrieben. Sie müssen von den natürlichen Personen in einer Steuererklärung bis dem 30. April des Jahres, folgend das Erwerbsjahr erklären.

Die Information aus den Auskünften, die die Unternehmen abgeben, erlaubt dem Finanzamt einen Vergleich der erklärten Angaben von den Zahlern und Empfängern der Einkünfte zu machen.

Die Strafen für Nichtübergabe von Angaben über ausgezahlte Summen natürlicher Personen, sowie für falsche oder unvollständige Daten in der Auskunft, sind bis 250 BGN. Die Strafe gilt für jede natürliche Person, über die keine Information abgegeben ist oder die angegebene Information nicht korrekt ist.

Quelle: www.nap.bg

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Beschluss und Dividendenausschüttung

Allgemeine Fragestellung

Der Beschluss über Dividenden- und Zinsenausschüttung gem. Art. 190, Abs. 2 des Handelsgesetzes wird von der Genelaversammlung gefasst. In der Regel macht die Geschäftsführung den entsprechenden Vorschlag. Damit der Beschluss der Hauptversammlung richtig und gemäß den Anforderungen des Handelsgesetzes verstanden wird, ist es notwendig, dass er gut vorbereitet und argumentiert ist. Diesbezüglich ist es empfehlenswert, dass man die Berechnungen im Voraus macht und dann eine Lösung vorgibt, wobei auch zu beachten ist, dass die Zinsen einen Vorrang vor den Dividenden hat. Die Höhe kann in einem Betrag angegeben werden, in einem Betrag von 1 Lev Aktienkapital, Summe einer Aktie, Prozent des gezeichneten Kapitals oder Prozent von dem Nominalwert einer Aktie.

Gem. Abs. 5 des Art. 247 des Handelsgesetzes ist die Gesellschaft verpflichtet den Aktionären den von der Generalversammlung abgestimmten Dividend auszuzahlen in einer Frist von 3 Monaten nach der Generalversammlung, es sei denn, dass in der Satzung eine längere Frist vorgesehen ist. Oft ist die Gesellschaft aus verschiedenen Gründen verhindert diese Anforderung zu erfüllen. Gewöhnlich berechnet sie diese zugunsten der entsprechenden Aktionäre, weist sie als pflichtmäßig. Dann entsteht die Frage bis wann die Dividenden ausgezahlt werden sollen und können. In dem Gesetz über die Verpflichtungen und Verträge und im Handelsgesetz ist keine spezielle Verjährungsfrist vorgesehen. Folglich wird das Recht auf Forderung der Aktionäre mit einer 5-jährigen Verjährungsfrist ausgeglichen. Das bedeutet nicht, dass das Unternehmen nach Ablauf dieser Frist keinen Dividend ausschütten kann, wenn die Generalversammlung einen solchen Beschluss fasst. Der Aktionär darf aber keine Zahlungsklage in einem gerichtlichen Verfahren stellen.

Manchmal entsteht die Frage über die Möglichkeit, dass der Dividend, besonders bei größeren Höhen, in Raten ausgezahlt wird. Nach dem Handelsgesetz wird die Höhe des Dividenden mit einer einmaligen Akte – Beschluss der Generalversammlung bei der Genehmigung des Jahresabschlusses bestimmt als eine Summe angemessen der Teilnahme jedes der Aktionäre im Kapital der Gesellschaft, unabhängig davon wie diese bekanntgegeben wurde. Die Auszahlung selbst, wenn sie in Raten gemacht wird, darf einen bestimmten Betrag nicht überschießen.

Bei Dividendenausschüttung in Raten ist zu beachten, dass unabhängig wie viele Male und in welche Zeitintervalle die abgestimmte Dividendensumme ausgezahlt wird, wenn sie als Ganzes für einen Aktionär gleich oder den Betrag von 15 000 Leva überschießt, soll die Zahlung nur durch Banküberweisung oder Einzahlung auf ein Zahlungskonto gem. Art. 3 des Gesetzes zur Beschränkung der Bareinzahlungen gemacht werden.

Steuerliche Behandlung der Dividenden

Gemäß dem Körperschaftsteuergesetz wird eine Körperschaftsteuer von 5% bei der Berechnung der Dividenden abgezogen.

Bei den Muttergesellschaften werden diese Dividendenerträge zu steuerlichen Zwecken nicht anerkannt.

Wenn Dividendenempfänger ansässige Personen sind, schulden sie keine Einkommensteuer. Ausländischen Personen wird aber Einkommensteuer abgezogen.

Bilanzierung

Die Bilanzierung selbst dieser Beziehungen zwischen der Aktiengesellschaft und den Aktionären ist nicht kompliziert. Das kommt zum Ausdruck mit einer Verminderung des nicht ausgeschütteten Gewinns und einer Wiederspiegelung einer Verpflichtung gegenüber den Aktionären. Gemäß den Anforderungen des Körperschaftsteuergesetzes (Art. 34) werden diese Dividenden besteuert und sie muss abgezogen und als eine Verpflichtung gegenüber dem Budget widerspiegelt werden.

Quelle: IDES 2/2014

 

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Lohnerhöhung im Jahr 2018 geplant

Mehr als die Hälfte der Arbeitgeber planen eine Erhöhung der Löhne im Jahr 2018. Der Vorsitzende der Bulgarischen Industrie- und Handelskammer Cvetan Simeonov hat es bekanntgegeben.

Er sagte, 51% der Arbeitgeber würden dieses Vorhaben umsetzen, während 17% erklärten, dass sie sich eine Gehaltserhöhung nicht leisten könnten. Weitere 28 Prozent zögerten immer noch, nach einer Studie der Bulgarischen Industrie- und Handelskammer. Herr Simeonov kommentierte, dass die Arbeitgeber ihre Jahresabschlüsse erwarteten und die Mehrheit die Löhne erhöhen würden. „Andererseits werden 2% der Unternehmen die Löhne ihrer Angestellten sogar senken“, fügte er hinzu. In den meisten Fällen erwartet man, dass die Gehaltserhöhung für 79% der Arbeitgeber 10% betrage. Des Weiteren plant nur 1% der Arbeitgeber ein Wachstum um mehr als 20%. „Eine beträchtliche Erhöhung der Löhne ist eine sehr optimistische Formulierung, weil weder das Wachstum der Wirtschaft noch das Wachstum der einzelnen Unternehmen beträchtlich sein wird“, kommentierte noch Herr Simeonov. Das stärkste Wachstum der Gehälter wird im nächsten Jahr im IT-Bereich, in der Industrie, Telekommunikationen, Immobilien und Handel erwartet. Der Bulgarischen Industrie- und Handelskammer zufolge planten 68% der Unternehmen Zuschläge ein. Andererseits lassen 20% der Unternehmen ihre Angestellten ohne zusätzliche Anreize. 17% haben immer noch keine Entscheidung darüber getroffen.

Etwas mehr als 38% der Unternehmen sehen die Einstellung weiterer Mitarbeiter im nächsten Jahr vor, während 6% eine Reduzierung des Personals planen, zeigte die Studie weiter.

 

Quelle: Wirtschaftsblatt Nr. 1/2018

 

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Zwei neue große Investitionen aus Deutschland stehen in die nahe Zukunft vor

Nach einem Interview mit Herrn Dr. Mitko Vasilev, Geschäftsführer der Deutsch-Bulgarischen Industrie- und Handelskammer können wir wie folgt zusammenfassen:

Die Bilanz für die bulgarisch-deutschen Wirtschaftsverhältnisse für das vergangene Jahr ist positiv. Wir hatten ein dynamisches Jahr mit viel Geschehen. Wir haben gute Ergebnisse erreicht sowie im Handel, als auch in den Investitionen.

In dem Handel erwarten wir den unmittelbar laufenden Rekord. Auf jeden Fällen werden wir die Grenze von 7 Mrd. EUR überschreiten, was bis jetzt nicht geschehen ist. Wir können sogar 7,5 Mrd. EUR erreichen, was ein großer Erfolg ist. Noch erfreulicher ist, dass sich die bulgarische Ausfuhr proaktiv im Vergleich zu der Einfuhr aus Deutschland entwickelt. Zu diesem Zeitpunkt ist das Handelsdefizit für Deutschland in Höhe von 168 Mio. EUR. Das sind vorläufige Daten über die zehn Monate bis Oktober 2017. Es fehlen noch die Angaben für die letzten zwei Monate, aber sie sind die aktivsten, so dass die Hoffnung sei, dass nahezu 7,5 Mrd. EUR erreicht werden.

Diese Aktivität ist der Verbesserung des Zustandes der bulgarischen Wirtschaft im Ganzen zu verdanken. Wir haben ein Wachstum des BIP von fast 4%, Verringerung der Arbeitslosigkeit und Auflebung in manchen Branchen der Wirtschaft. Das wirkt sich gut aus.

Wir haben keinen Abzug von Investitionen im Jahr 2017. Die aktuellen Daten der BNB geben an, dass für die ersten 9 Monate der größte Investor in Bulgarien die Niederlande mit ca. 730 Mio. EUR ist, gefolgt von der Schweiz mit 130 Mio. EUR und an dritter Stelle ist Deutschland mit 61 Mio. EUR. Die Investitionen sind weniger als in 2016, wenn sie ungefähr 125 Mio. EUR waren. Manche nicht verwirklichten Investitionen stehen vor, die wahrscheinlich künftig in Bulgarien aus Deutschland eintreten werden. Die Investoren sind hauptsächlich Subunternehmer von Automobilherstellern. Außerdem befindet sich die IT-Branche immer noch in Aufstieg.

Die Hauptprobleme, die die deutschen Investoren bei uns treffen, sind die Administration, die nicht eingehaltenen Fristen, die Justizreform, sowie die Arbeitskräfte – hier geht es um Verbesserung sowie der akademischen, als auch der professionellen Ausbildung. Wir sind am unteren Ende nach diesem Index zwischen 16 Ländern aus Zentral- und Osteuropa laut einer Umfrage. Andere ungelöste Probleme sind die Korruption und die organisierte Kriminalität. Das stört auch. Die Einkünfte müssen auch zunehmen. Denn wir können nicht die letzten in der EU nach Löhnen und Renten sein und prätendieren, dass wir den Ton für die Entwicklung von den Anderen in der Union diktieren. Eine mögliche Lösung des Problems mit der Arbeitskraft ist die duale Ausbildung, die schrittweise eintritt. Eine andere Variante ist die Anziehung von bulgarischen Studenten in Deutschland zurück in Bulgarien, die zum Zeitpunkt ca. 7-8 000 sind. Letztes Jahr hat eine Initiative mit der bulgarischen Botschaft in Berlin gestartet. Die Initiative wurde von 12 deutschen Firmen unterstützt, die Positionen für bulgarische Studenten, die in Berlin studieren, ausgeschrieben haben. Zukünftig sind solche Initiativen auch mit Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg geplant.

Der Vorsitz des Rates der EU von Bulgarien würde sich auf die Reformen gut auswirken. Bulgarien wird besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Der Staat wird die Möglichkeit haben seine Probleme, Ideen und Perspektiven für die Entwicklung der Europäischen Union mitzuteilen. Das bedeutet aber nicht, dass die Hausaufgaben vernachlässigt werden sollen. Eine davon ist die Justizreform.

Quelle: AHK

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