Ab diesem Jahr sind die juristischen Personen, die in 2017 keine Tätigkeit im Sinne des Rechnungslegungsgesetzes ausgeübt haben, nicht verpflichtet sowie einen Jahresabschluss, als auch eine Steuererklärung anzugeben.
Nach Analyse der Nationalen Einnahmenagentur wird diese Maßnahme Ausgaben für Übersetzungen, Transport, Löhne von Mitarbeitern fast 200 000 Unternehmen sparen, die bis jetzt ihre Steuererklärungen beim Finanzamt abgaben, ohne eine Tätigkeit ausgeübt zu haben.
Die restlichen Gesellschaften reichen jährliche Erklärung über Besteuerung mit Körperschaftsteuer für 2017 bis dem 2. April 2018 (31. März ist am Samstag). Mit dieser Erklärung wir auch einen Bericht über die Tätigkeit abgegeben. In derselben Frist muss auch die pflichtmäßige Körperschaftsteuer bezahlt werden, nach Abzug der geleisteten Vorauszahlungen.
Die Zahlung der Verbindlichkeit gegenüber der Staatskasse kann in jeder Bank mit Ausfüllen eines Zahlungsauftrags für Zahlung zum Budget erfolgen. Weitere Möglichkeiten für Zahlung sind über das Internet oder per Versand.
Die Steuererklärung wird auf elektronischem Wege abzugeben (über das Internet oder per Versand).
Die Nichtabgabe der Erklärungen wird bestraft, wobei die Minimalstrafe 500 BGN für die juristische Person und 200 BGN für den Geschäftsführer ist.
Quelle: nap.bg
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