Zu Beginn des Jahres wurden die grundlegenden Bestimmungen der Arbeitsgesetzgebung und der Sozialversicherungsgesetzgebung von der Regierung neu vorgelegt.

Hiermit die neuesten Änderungen der Sozialversicherungsgesetz in Bulgarien für 2019 in der kurzen Übersicht.

– Der maximale Versicherungsertrag wurde für alle Versicherten von 2.600 BGN auf 3.000 BGN geändert.

–         Das versicherungsfähige Mindesteinkommen für Landwirte und Tabakproduzenten erhöht sich auf 400 BGN (früher bei 350 BGN).

– Der Mindestlohn in Bulgarien wurde von 510 BGN auf 560 BGN erhöht.

–         Der Prozentsatz des Beitrags zur Pensionskasse von 2018 wird beibehalten.

–         Die Höhe des Versicherungsbeitrags für den Fonds für Arbeitsunfälle und den Fonds für Berufskrankheiten wird nach Hauptgruppen der wirtschaftlichen Tätigkeit im Jahr 2019 gemäß Anhang 2 festgelegt.

–         Im Jahr 2019 werden keine Beiträge zum Garantiefonds für Arbeitnehmer geleistet. Der Höchstbetrag der garantierten Ansprüche wurde im Vergleich zum vergangenen Jahr 2018 von 1.300 BGN bis 1.400 BGN erhöht.

–         Das Sozialversicherungsgesetz (Social Security Code, CSR) erweitert den Kreis der Personen, die aufgrund einer allgemeinen Erkrankung, des Alters und des Todesfalls unbedingt versichert sind. Zu Art. 4 Abs. 3 werden die Personen hinzugefügt, die durch die Verordnung 26, Abs. 7 besteuert werden. Dies sind die Personen, die Händler im Sinne der CA sind, aber nicht als Einzelunternehmer registriert sind.

–         Die Mindestrenten wurden um 5,7% bis 219,43 BGN zum Ende des Jahres erhöht.

–         Die Frist für die Meldung des Arbeitsunfalls wurde verlängert auf 5 Arbeitstage.

–         Die Höhe des täglichen Mindestarbeitslosengelde, sowie der tägliche Höchstbetrag bleibt unverändert.

–         Die Höhe des monatlichen Betrags als Kindererziehungsgeld bis zu 2 Jahren – 380 BGN wird ebenso beibehalten.

–         Die Höhe der einmaligen Beihilfe beim Tod einer sozialversicherten Person ändert sich nicht – 540 BGN

–         Die Zahlung bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit wird aufrechterhalten, wobei die ersten drei Tage auf Kosten des Arbeitgebers 70% des durchschnittlichen täglichen Bruttoentgelts und ab dem vierten Tag 80% des durchschnittlichen täglichen Bruttoentgelts der Sozialversicherungsanstalt betragen.

–         Das für alle Kategorien von Arbeitnehmern erforderliche Rentenalter wird erhöht- für Frauen bis 61 Jahre 4 Mo (min Berufsjahre 35 J 8 Mo), für Männer: 64 Jahre, 2 Monate(min Berufsjahre 38 J 8 Mo).

–         Bei nach dem 31. Dezember 2018 gewährten Renten erhöht sich der Prozentsatz der ruhegehaltsfähigen Leistungen in der Rentenformel von 1.169 auf 1,2.

–         Zum 1. Juli 2019 steigt die Minimalgrenze der Altersrente von 125,58 auf 132,74 Leva (5,7%).

–         Der Höchstbetrag einer oder mehrerer Renten beträgt bis zum 30. Juni 2019 910 BGN und wird ab dem 1. Juli 2019 auf 1.200 BGN erhöht.

*basierend auf den Materialen vom bulgerischen Finanzamt und Internet

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*