Am 16. Dezember läuft in Bulgarien die Frist für die Einreichung des letzten monatlichen oder vierteljährlichen Körperschaftsteuervorschusses für 2019 ab. Gleichzeitig haben die Unternehmen auch das letzte Mal die Möglichkeit, ihre angegebenen Vorauszahlungen für dieses Jahr anzupassen, um die Steuer nicht zu überbewerten oder an die National Einnahmeagentur Zinsen zu zahlen (bei bestimmten Unstimmigkeiten in den Beiträgen).

Unternehmen, deren Umsatz im Vorjahr 300.000 BGN übersteigt, sind zur Vorabzahlung der Körperschaftsteuer verpflichtet. Die Vorabzahlungsraten (monatlich und vierteljährlich) werden auf Grundlage des geschätzten Steuergewinns für das laufende Jahr ermittelt.

Lt Analyse der NEA, kommt oft vor, dass die geschätzten Körperschaftsteuervorauszahlungen viel höher oder niedriger geschätzt sind, als die tatsächlich fälligen Steuern. Dies kann dazu führen, dass Zinsen von der NEA anfallen oder eine Steuerrückerstattung erforderlich ist.

In diesem Zusammenhang hat der Gesetzgeber es den Unternehmen ermöglicht, ihre Vorschüsse im Laufe des Jahres zu senken oder zu erhöhen, wenn sie der Ansicht sind, dass sie erheblich von der jährlich fälligen Körperschaftsteuer abweichen werden. Die Senkung bzw. Erhöhung der Vorauszahlungen erfolgt nach Abgabe einer Änderungserklärung. Diese Art von Erklärungen wird bei der lokalen Steuerbehörde eingereicht. Die einfachste Möglichkeit, diese Änderungserklärung einzureichen, über elektronischen Dienste (online-Einreichung mit elektronischer Unterschrift).

Quelle www.nap.bg

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*