Ungefähr 60% der Firmen in Bulgarien haben Vermögenswerte, die sie auch für Privatzwecke nutzen. Das zeigt eine Untersuchung der Wirtschftskammer Bulgarien, durchgeführt zwischen 10 November und 15 Dezember 2016 unter 715 Unternehmen und vorgestellt auf dem Forum Geschäftsbriefing: „Steuer Wochenende“.

Fast 42% der angefragten Unternehmen haben angegeben, dass sie große Schwierigkeiten bei Kalkulation, Erklärung und Einzahlung der Steuer „Wochenende“ treffen und 35% darunter haben kleine Schwierigkeiten. Kaum 23% haben geantwortet, dass sie keine Schwierigkeiten bei der Abrechnung und Zahlung der Steuer haben.

Eine Analyse des Finanzdirektors der Wirtschaftskammer Bulgarien Stanislav Popdontschev zeigt noch, dass die steuerrechtlichen Vorschriften am meisten die geänderten Rahmensbedingungen in Bulgarien in den letzten Jahren darstellen.

Nach seiner Meinung sind in den letzten 8 Jahren von der Wirtschaftsmappe des Landes 92 große Unternehmen verschwunden und mehr als 4000 sind die kleinen Firmen, die ihre Tätigkeit eingestellt haben.

Das bedeutet, dass jährlich zu 12 großen Unternehmen oder zu einem pro Monat aufgelöst wurden. Diese Angaben, zusammen mit der Tatsache, dass seit Jahren die ausländischen Direktinvestitionen unser Staat umgehen, zeigen anschaulich, dass die Lage nicht besonders ansprechend für das Geschäft ist. Und die häufigen Änderungen an den Steuergesetzen helfen nicht, dass diese Tendenz überwindet wird“, hat Popdontschev erläutert.

Mit den Änderungen in der Steuergesetzgebung in dem vergangenen Jahr wurden neue Verordnungen durchgeführt, verbunden mit der persönlichen Nutzung von Fimenvermögenswerten. Die Hauptidee hier war die Wiederherstellung der Gerechtigkeit in der Besteuerung, aber das erscheinte seinerseits eine seriöse Verlegenheit für das Geschäft.

Nach den letzten Änderungen in dem Umsatzsteuergesetz sind die Unternehmen verpflichtet zu erklären und abzurechnen, in wieweit ein Firmenvermögenswert für Dienst- oder Privatzwecke genutzt wird. Für den Teil, genutzt dienstlich, dürfen die Firmen Steuergutschrift nutzen, aber für den anderen Teil sind sie verpflichtet Umsatzsteuer zu berechnen – sowie bei dem Kauf, als auch bei der Nutzung des Vermögenswertes. Am häuftesten ist dieser Kasus bei der Nutzung der Firmenwagen, Rechner und Telefone zu beobachten.

Nach Angaben der Nationalen Einnahmenagentur haben die Ankäufe von Personenkraftwagen, die Recht auf Steuergutschrift im Jahr 2015 haben, die Summe von 190 Mio. BGN erreicht, wie während des Forums bekannt wurde. Die gesamte Bemessungsgrundlage für den Zeitraum 2013-2015, einschließlich der Ausgaben für Brennstoff und Instandhaltung von Personenkraftwagen, kommt 920 Mio. BGN nahe.

Die Erklärung des Geschäfts ist, dass wegen der komplizierten Steuer „Wochenende“ viele Unternehmen, besonders die kleineren, bevorzugen ihre Kraftfahrzeuge einfach aus den Vermögenswerten abzuschreiben und diese den Personen zu übertragen, die sie am meisten benutzen.

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Quelle: www.investor.bg

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