Die Maßnahme ist grundsätzlich an Firmen gerichtet, die Werbende dank Inhalt, erschafft von ihren Verbrauchern ziehen.

Der Umsatz der großen Internet-Unternehmen kann mit 3% Steuer besteuert werden, hat die Europäische Kommission vorgeschlagen. Geplant ist, dass die Maßregel temporär ist und das gesammelte Geld zu den einzelnen Staaten nach der Anzahl der Leute, die die Dienstleistungen der entsprechenden Firma nutzen, verteilt wird.

Sollte man auf den Vorschlag eingehen, wird die Steuer Google, Facebook, AirBnB und viele andere Online- Plattformen betreffen. Die Maßnahme ist grundsätzlich an Unternehmen gerichtet, die Werbende dank Inhalt, erschafft von ihren Verbrauchern ziehen.

Zu der vorgeschlagenen temporären zusätzlichen Besteuerung mit 3% sind die Kriterien an die Unternehmen, dass sie über 750 Mio. EUR weltweiten Gesamtumsatz oder über 50 Mio. EUR Umsatz in einem Mitgliedstaat haben.

Die Europäische Kommission kalkuliert, dass die neue Steuer 5 Mrd. EUR Einnahmen in den Haushalt einbringen wird.

Zu diesem Zeitpunkt sind die Kriterien der Europäischen Kommission für „wesentlich digitale Präsenz“, die zusätzliche Besteuerung bedingen, drei. An erster Stelle, ob das Unternehmen einen jährlichen Umsatz in einem Mitgliedstaat über 7 Mio. EUR realisiert. An zweiter Stelle, ob es in manchem Mitgliedstaat über 100 000 gibt. An dritter Stelle, ob sie über 3 000 Verträge mit Geschäftspartnern in dem letzten Steuerjahr abgeschlossen hat. Es genügt, wenn die Firma nur einer diesen Voraussetzungen entspricht. Die Europäische Kommission schlägt vor, dass die Gewinne dieser Unternehmen mit Steuern von dem Staat besteuert werden, in welchem Hoheitsgebiet sie generiert sind.

Quelle: www.economy.bg

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