Ab dem 27 März 2017 können die natürlichen Personen in der Webseite des Finanzamtes prüfen, ob es über sie abgegebene Angaben von Unternehmen und von selbständigen Personen über ausgezahlten Einkünfte, verschieden als diese nach Arbeitsverträgen, wie z.B. Honorare, gibt. So können die Bürger korrekt ihre Steuererklärungen über die Besteuerung der Einkünfte prüfen und ausfüllen. Die elektronische Dienstleistung „Auskunft über ausgezahlte Einkünfte (verschieden als Arbeitsverträge) natürlicher Personen“ ist im Portal des Finanzamtes für elektronische Dienstleistungen veröffentlicht – https://inetdec.nra.bg/. Die Dienstleistung ist durch PIK (persönlicher Identifikationskode) oder qualifizierte elektronische Unterschrift von allen natürlichen Personen zugänglich, die vollständigen Zugang zu den elektronischen Dienstleistungen des Finanzamtes haben oder von solchen mit qualifizierter elektronischer Unterschrift einer bevollmächtigten Person. Die elektronische Dienstleistung gibt Information auch über die Art und die Höhe der ausgezahlten Einkünfte, sowie über die einbehaltene Steuer.
Die Frist für die Abgabe der Erklärungen über Besteuerung der Einkünfte von 2017 läuft am 30. April 2018 ab, wobei bis diesem Datum auch die dort angegebene Steuer für gebliebene Einzahlung gezahlt werden muss. Am schnellsten und einfach werden die Erklärungen mit PIK oder elektronische Unterschrift abgegeben.
Quelle: www.nap.bg
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