Dieses Jahr steht der 1. April als Stichtag, da der 31. März einen Sonntag ist. Die Erklärung kann nur über das Internet mit einer qualifizierten elektronischen Signatur abgegeben werden. Ein jährlicher Tätigkeitsbericht ist ebenfalls erforderlich. Die Nichtabgabe der Erklärung wird sanktioniert, wobei die Mindeststrafe 500 BGN für die juristische Person und 200 BGN für den Geschäftsführer der Gesellschaft beträgt.
Juristische Personen, die im Jahr 2018 keine Tätigkeit im Sinne des Rechnungslegungsgesetzes ausgeübt haben, sind nicht verpflichtet, eine jährliche Steuererklärung gemäß Steuergesetz und jährlicher Tätigkeitsbericht abzufertigen.
Bis zum 1. April 2019 ist die fällige Körperschaftsteuer nach Abzug der geleisteten Anzahlungen zu entrichten. Die Zahlung kann im Internet kostenlos über den elektronischen Dienstleistungen des Finanzamtes erfolgen, sowie in jeder Bank, über die Zahlngsauftrag für die Zahlung an das Budget ausgefüllt wird.
Informationen von der nationalen Steuerbehörde
https://nap.bg/news?id=3909