Bis zum 31. Juli ist die Frist, in der Unternehmen und Selbstversicherte, die Einkommen an Personen außerhalb des Arbeitsvertrags gezahlt haben und zur Quellensteuer verpflichtet sind, elektronische Erklärungen für das zweite Quartal 2020 einreichen müssen.
Personen, die im zweiten Quartal Einkünfte aus Mieten, anderen Geschäften oder anderen Quellen erhalten haben, melden beim Finanzamt (NEA) bis zum 31. Juli die von ihnen geschuldeten Vorsteuern.
Im gleichen Zeitraum werden die endgültigen Steuern auf Erträge aus Dividenden und Liquidationsaktien sowie die einbehaltenen endgültigen Steuern auf das Einkommen ausländischer Personen in unserem Land angegeben (z. B. auf Gebühren für Dienstleistungen, Strafen, Leistungen, Studienstipendien in Bulgarien, Zinserträge und andere).
Quelle: www.nap.bg